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Wettsteuer bei Mybet: jeder Freitag im November ist „steuerfrei“

Aktualisiert Jan 8

Matthias Niederkorn

Von Matthias Niederkorn

Sportwetten-Experte

Über zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass die Novelle zum deutschen Wettsteuergesetz, wie die entsprechende Rechtsgrundlage salopp genannt wird, für Aufruhr gesorgt hat. Beim Wettanbieter Mybet ist inzwischen der Alltag eingekehrt und Kunden zahlen, analog zum Modell der Umsatzsteuer, 5% Gebühr für ihre Wetteinsätze, die vom Bookie als Steueraufwand ans Finanzamt weitergereicht werden. Im November 2014 allerdings, ist alles anders: Mybet erklärt jeden Freitag zum „STEUER-FREI-TAG“!

Das schöne Wortspiel besagt nichts anderes, als dass für Wetten, die an einem Freitag im November (7., 14., 21. und 28.11.2014) platziert werden, keine Gebühr eingehoben wird. Freilich bedeutet dies nicht, dass Mybet damit aus der Steuerpflicht entlassen ist. Denn per „Rennwett- und Lotteriegesetz“ ist, seit seiner Novellierung (in Kraft gesetzt mit 1.7.2012), vom Veranstalter für jeden, von einem deutschen Kunden getätigten Wetteinsatz, „eine Steuer von 5 vom Hundert“ zu entrichten (zuvor hatte der Standort des Unternehmens die Steuerpflicht konstituiert).

an Freitagen steuerfrei Wetten bei Mybet!

Vielmehr bedeutet dies also, dass das Wettunternehmen, dessen Konzernmutter an der deutschen Börse notiert, an den „STEUER-FREI-TAGEN“ den Aufwand für die Steuer aus der eigenen Tasche begleicht, anstatt den Verrechnungsposten in Form einer Gebühr an den Sporttipper weiterzureichen. Dies kann aus wirtschaftlicher Sicht als großer Schritt gewertet werden, denn immerhin kalkuliert der Bookie nach wie vor – also wie auch schon vor der Gesetzesnovelle – mit einer durchschnittlichen Gewinnmarge von 7%.

Dies bedeutet umgekehrt, dass von 100% Wetteinsätzen rund 93% als Wettgewinne ausgeschüttet werden. Werden nunmehr an jedem Freitag im November weitere 5% direkt an das Finanzamt durchgereicht, so bleiben dem Bookie nur mehr rund 2% Gewinn aus der Veranstaltung von Sportwetten, von dem auch noch interne Aufwände (Personal, Marketing, Betriebsstruktur usw.) beglichen werden müssen. Dies ist wohl auch der Grund, weshalb „STEUER-FREI-TAGE“ so rar gesät sind.

Dem Mybet-Wettkunden aber eröffnen sie eine einzigartige Gelegenheit: er kann die Platzierung seiner Langzeitwetten, oder auch seiner rechtzeitig im Vorfeld geplanten Pre-Match-, Kombi- oder System-Wetten, auf einen Freitag im November verlegen und sich so die, seit Einführung der Gebühr, zusätzlich anfallenden Kosten sparen. Selbstverständlich sind auch an diesen Tagen platzierte Livewetten “steuerfrei”.

der Buchmacher Mybet im Wettanbieter Test